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Im Tower von Nordholz – wie die Flugsicherung arbeitet

Wenn in Nordholz ein Seefernaufklärer zur Startbahn rollt oder ein Marinehubschrauber von einem Ausbildungsflug zurückkehrt, müssen zahlreiche Bewegungen aufeinander abgestimmt werden. Flugzeuge, Hubschrauber und Fahrzeuge nutzen dieselbe Infrastruktur oder bewegen sich in unmittelbar benachbarten Bereichen. Gleichzeitig beeinflussen Wetter, technische Einschränkungen und der übrige Luftverkehr den Ablauf.

Die Flugsicherung führt diese Informationen zusammen und sorgt in ihrem Zuständigkeitsbereich für einen sicheren, geordneten und flüssigen Flugverkehr. Der Tower ist dabei die weithin sichtbare Arbeitsstätte der Flugplatzkontrolle. Hinter einer kurzen Freigabe über Funk stehen jedoch mehrere spezialisierte Dienste und sorgfältig abgestimmte Verfahren.

Ein Flugplatz mit unterschiedlichen Anforderungen

Nordholz ist der zentrale Standort der deutschen Marineflieger. Hier sind das Marinefliegergeschwader 3 „Graf Zeppelin“ mit seinen Flugzeugen und das Marinefliegergeschwader 5 mit seinen Hubschraubern beheimatet. Entsprechend unterschiedlich sind die Anforderungen an die Verkehrsplanung.

Ein strahlgetriebener Seefernaufklärer wie die P-8A Poseidon hat andere Geschwindigkeiten, Anflugprofile und Ansprüche an die Pistenbenutzung als ein NH90 Sea Lion. Hinzu kommen Ausbildungsflüge, wiederholte Anflüge und die Unterstützung des Such- und Rettungsdienstes.

Für die Flugsicherung zählt deshalb neben der jeweiligen Position auch die weitere Absicht einer Besatzung: Soll sie landen, einen Übungsanflug durchführen oder nach einem kurzen Aufenthalt wieder starten? Erst aus diesen Angaben entsteht eine verlässliche Reihenfolge. Eine Verkehrslage kann schon bei wenigen beteiligten Luftfahrzeugen anspruchsvoll sein, wenn sich deren Flugwege und Geschwindigkeiten deutlich unterscheiden.

Tower, Anflugkontrolle und Flugberatung

Der Begriff Flugsicherung umfasst mehr als die unmittelbare Verkehrslenkung. Für das Verständnis des Flugbetriebs sind drei Funktionen besonders wichtig:

  • Flugplatzkontrolle: Sie überwacht und regelt den Verkehr auf den zugewiesenen Flugbetriebsflächen sowie im unmittelbar zugehörigen Luftraum. Dazu gehören insbesondere Start- und Landefreigaben und die Koordination von Bewegungen auf Pisten und Rollwegen.
  • Anflugkontrolle: Sie ordnet ankommende und abfliegende Luftfahrzeuge in ihrem Zuständigkeitsbereich. Dabei unterstützt die Radarüberwachung das Erkennen von Positionen und die Anwendung der vorgeschriebenen Verfahren.
  • Flugberatung: Sie unterstützt Besatzungen bei der Flugvorbereitung, bei Flugplänen und beim Austausch flugbetrieblicher Informationen.

Diese Aufgaben greifen ineinander. Flugberatung, Flugverkehrskontrolle und Wetterberatung haben jeweils eigene Zuständigkeiten. Bei der Bundeswehr werden die militärischen Fluglotsinnen und Fluglotsen als Flugverkehrskontrolloffiziere bezeichnet.

Entscheidend ist, welche Stelle für eine bestimmte Bewegung zuständig ist und welche Informationen sie dafür benötigt. Auch bei einer engen räumlichen Zusammenarbeit bleiben die fachlichen Verantwortungsbereiche erhalten.

Vor dem Rollen beginnt die Koordination

Die Vorbereitung setzt ein, bevor ein Luftfahrzeug die Abstellposition verlässt. Die Besatzung benötigt Informationen zur geplanten Strecke, zum Wetter und zu möglichen Einschränkungen. Die Flugsicherung muss wissen, welcher Flug beabsichtigt ist und wie er in den übrigen Verkehr eingebunden werden kann.

Ein Flugplan beschreibt wesentliche Angaben des Vorhabens. Ergänzend sind aktuelle NOTAM zu berücksichtigen. Diese Luftfahrtinformationen können beispielsweise über gesperrte Flächen, ausgefallene Einrichtungen oder zeitweise geltende Beschränkungen informieren.

Für die Verkehrsabwicklung sind außerdem die benutzbare Piste, Einschränkungen auf Rollwegen und die Verfügbarkeit benötigter Einrichtungen wichtig. Ändert sich eine Voraussetzung, müssen Planung und Freigaben angepasst werden.

Dabei bestehen unterschiedliche Verantwortungsbereiche: Die technische Bereitstellung des Luftfahrzeugs, die fliegerische Vorbereitung der Besatzung und die verkehrliche Freigabe durch die Flugsicherung erfüllen jeweils eine eigene Aufgabe. Für einen sicheren Abflug müssen diese Voraussetzungen zusammenpassen.

Vom Rollweg bis zum Abflug

Auf einem kontrollierten Flugplatz sind Bewegungen auf dem Rollfeld an Freigaben und Anweisungen gebunden. Zum Rollfeld gehören die für Start, Landung und Rollen vorgesehenen Flächen ohne die Vorfelder. Die Zuständigkeiten auf dem Vorfeld richten sich nach den örtlichen Regelungen.

Die Flugplatzkontrolle weist einen Rollweg zu und berücksichtigt dabei andere Luftfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die kontrollierte Bereiche befahren müssen. Besondere Aufmerksamkeit verlangen Kreuzungen mit der Start- und Landebahn. Rollfreigabe, Aufrollen auf die Piste und Startfreigabe sind voneinander zu unterscheiden.

Vor einem Start prüfen die Lotsen, ob Pistenbelegung, Anflugverkehr und die anzuwendenden Abstände den Abflug zulassen. Auch die Abstimmung mit der nächsten zuständigen Kontrollstelle kann erforderlich sein.

Nach dem Abheben erfolgt die weitere Betreuung entsprechend dem Flugverfahren und den vereinbarten Zuständigkeiten. Ein Frequenzwechsel verbindet den Übergang zur nächsten Stelle mit einer klaren Kommunikationsanweisung.

Ein vereinfachtes Beispiel verdeutlicht die Planung: Nähert sich ein Flugzeug zur Landung, während ein Hubschrauber abflugbereit ist, muss der Abflug in einen passenden zeitlichen und räumlichen Ablauf eingeordnet werden. Die Freigabe berücksichtigt dabei auch die Entwicklung der Verkehrslage während der nächsten Minuten.

Wie ankommender Verkehr geordnet wird

Bei der Rückkehr nach Nordholz muss ein Luftfahrzeug in den bestehenden Platzverkehr eingefügt werden. Die Anflugkontrolle kann dafür innerhalb ihrer Zuständigkeit unter anderem Flugrichtungen, Flughöhen oder Geschwindigkeiten vorgeben.

Staffelung bezeichnet die vorgeschriebene Trennung von Luftfahrzeugen, beispielsweise durch Höhenunterschiede oder horizontale Abstände. Welche Staffelungsleistungen und Verkehrsinformationen erforderlich sind, hängt unter anderem von Luftraumklasse und Flugregeln ab. Daraus folgt, dass nicht jede Begegnung zwischen zwei Luftfahrzeugen nach demselben Schema behandelt wird.

Beim Instrumentenflug orientiert sich die Besatzung an den dafür vorgesehenen Anzeigen und Verfahren. Die Flugsicherung koordiniert den Verkehr und erteilt die erforderlichen Freigaben. Die Landefreigabe ist dabei ein eigener Schritt gegenüber der Freigabe für das Anflugverfahren.

Auch ein möglicher Fehlanflug muss in die Planung passen. Wird eine Landung abgebrochen, steigt das Luftfahrzeug nach dem vorgesehenen oder angewiesenen Verfahren wieder. Seine weitere Flugbahn muss mit anderen An- und Abflügen vereinbar bleiben.

Die Lotsen betrachten deshalb fortlaufend mehrere mögliche Entwicklungen. Eine sichere Landereihenfolge muss auch dann beherrschbar bleiben, wenn ein Luftfahrzeug langsamer wird, eine Piste länger belegt bleibt oder ein Anflug wiederholt werden muss.

Wetter und Luftverwirbelungen beeinflussen den Ablauf

Für den Flugbetrieb sind insbesondere Wind, Sichtweite, Wolkenuntergrenze und Luftdruck wichtig. Am Küstenstandort Nordholz können wechselnde Sichtbedingungen und kräftiger Wind die Anforderungen an Besatzungen und Flugsicherung verändern.

Die Wetterbeobachtung liefert aktuelle Angaben, während die Flugwetterberatung die zu erwartende Entwicklung für das Flugvorhaben bewertet. Diese Arbeit gehört zu den spezialisierten Unterstützungsleistungen des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr. Die Lotsen beziehen relevante Wetterinformationen in die Verkehrsabwicklung ein und geben sie bei Bedarf weiter.

Zusätzlich entstehen durch Luftfahrzeuge selbst Gefahrenbereiche. Flugzeuge erzeugen Wirbelschleppen, also nachlaufende Luftwirbel. Hubschrauber verursachen insbesondere im bodennahen Schwebeflug einen kräftigen Rotorabwind und ebenfalls Wirbel.

Solche Luftbewegungen können andere Luftfahrzeuge beeinträchtigen. Bei der Festlegung von Reihenfolgen und Abständen müssen deshalb neben der sichtbaren Position auch die anzuwendenden Wirbelschleppenverfahren berücksichtigt werden.

Verschlechtert sich das Wetter, können sich nutzbare Verfahren und die Verkehrsabwicklung ändern. Die zulässige Durchführung eines Anflugs hängt außerdem von der Ausrüstung, den geltenden Mindestbedingungen und den Voraussetzungen der Besatzung ab.

Klare Sprache schafft ein gemeinsames Lagebild

Im Funkverkehr müssen Informationen eindeutig, knapp und verständlich übermittelt werden. Standardisierte Sprechgruppen helfen, unterschiedliche Deutungen zu vermeiden. Besonders wichtig sind korrekte Rufzeichen sowie eindeutige Angaben zu Pisten, Flughöhen und Freigabegrenzen.

Sicherheitsrelevante Freigaben und Anweisungen werden von der Besatzung zurückgelesen. Dazu gehören beispielsweise Start- und Landefreigaben, Anweisungen zum Kreuzen einer Piste sowie zugewiesene Flughöhen. Die Lotsin oder der Lotse hört die Wiederholung ab und berichtigt Abweichungen.

Dieses Rückleseverfahren bildet eine zusätzliche Kontrolle zwischen gesendeter und verstandener Information. Es ist gerade bei hoher Arbeitsbelastung bedeutsam, wenn mehrere Besatzungen dieselbe Frequenz nutzen.

Ebenso wichtig ist die Abstimmung zwischen den Kontrollstellen. Beim Wechsel der Zuständigkeit müssen die für die weitere Verkehrsführung notwendigen Informationen rechtzeitig vorliegen. Eine klare Übergabe verhindert, dass unterschiedliche Annahmen über denselben Flug entstehen.

Wenn ein Ablauf plötzlich geändert werden muss

Funkausfall, technische Probleme oder ein Vogelschlag können die Verkehrslage kurzfristig verändern. Die Flugsicherung muss die Situation erfassen, erforderliche Unterstützung koordinieren und andere Luftfahrzeuge aus möglichen Konflikten heraushalten.

Je nach Notlage werden zuständige Hilfs- und Rettungsdienste alarmiert oder weitere Stellen einbezogen. Gleichzeitig muss der übrige Verkehr geordnet bleiben. Eine Piste kann beispielsweise für eine vorrangige Landung freigehalten werden müssen.

Auch ein dringender Such- und Rettungseinsatz erfordert eine zügige Abstimmung. Maßgeblich sind die tatsächliche Dringlichkeit, die Verkehrssituation und die sichere Durchführbarkeit.

Die Arbeit verlangt dabei Ruhe und klare Prioritäten. Die Besatzung muss ihr Luftfahrzeug führen und benötigt verständliche Unterstützung. Unnötige Funkmeldungen würden in einer solchen Situation zusätzliche Aufmerksamkeit beanspruchen.

Ausbildung, Technik und freie Sicht

Militärische Fluglotsen benötigen räumliches Vorstellungsvermögen, Konzentration und die Fähigkeit, mehrere Entwicklungen gleichzeitig zu beurteilen. Ihre Ausbildung umfasst simulatorgestützte Abschnitte und die praktische Qualifizierung am späteren Arbeitsplatz. Die örtlichen Verfahren müssen sicher beherrscht werden.

Zur Aufgabe gehört außerdem Teamarbeit. Während eine Person funkt, laufen weitere Abstimmungen und Kontrollen. Welche Arbeitspositionen dafür besetzt werden, richtet sich nach den jeweiligen betrieblichen Vorgaben.

Zuverlässige Kommunikations-, Navigations- und Überwachungseinrichtungen bilden die technische Grundlage. Ihre Verfügbarkeit und mögliche Einschränkungen müssen im Betrieb berücksichtigt werden.

Für die Flugplatzkontrolle bleibt zusätzlich die Sicht aus der Towerkanzel wesentlich. Auch beim neuen Flugsicherungsgebäude in Nordholz spielte das Freihalten notwendiger Sichtbereiche eine ausdrückliche Rolle. Der Überblick über die Flugbetriebsflächen verbindet die technische Informationsverarbeitung mit der unmittelbaren Beobachtung des Geschehens.

Fazit

Die Flugsicherung verbindet einzelne Flugvorhaben zu einem beherrschbaren Verkehrsablauf. In Nordholz verlangt das Zusammenspiel von Flugzeugen, Hubschraubern, Ausbildungsbetrieb und dringlichen Aufgaben eine fortlaufende Abstimmung.

Die Qualität dieser Arbeit zeigt sich auch darin, wie sicher Veränderungen aufgefangen werden: Eine spätere Freigabe, ein geänderter Rollweg oder eine neue Anflugreihenfolge können notwendig sein, damit die Voraussetzungen für die nächste Bewegung stimmen. Hinter jeder Freigabe steht damit eine konkrete Bewertung der aktuellen und absehbaren Verkehrslage.

Quellen:

Stand: Oktober 2026

Autor: Stephan Struck

Bundeswehr – Marinefliegerkommando
www.bundeswehr.de/de/organisation/marine/organisation/marinefliegerkommando

Bundeswehr Karriere – Fluglotsin / Fluglotse
www.bundeswehrkarriere.de/fluglotsin-fluglotse-252

DFS Deutsche Flugsicherung – Betrieb: Wie funktioniert Flugsicherung?
www.dfs.de/homepage/de/flugsicherung/betrieb/

Bundeswehr – Militärischer Flugbetrieb
www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/militaerischer-flugbetrieb

Bundeswehr – Verwendungsbereiche der Marine
www.bundeswehr.de/de/organisation/marine/menschen/verwendungsbereiche-marine

Bundeswehr – Ohne die Wetterfrösche fliegt nichts – Flugwetterberater bei Irini
www.bundeswehr.de/de/auftrag/einsaetze/einsatz-irini-flugwetterberater-p-3c-orion-5385552

European Union Aviation Safety Agency – Easy Access Rules for Standardised European Rules of the Air, Revision from August 2025
www.easa.europa.eu/en/document-library/easy-access-rules/online-publications/easy-access-rules-standardised-european

Federal Aviation Administration – Aeronautical Information Manual, Section 4: Wake Turbulence
www.faa.gov/air_traffic/publications/aim_html/chap7_section_4.html

Bundeswehr – Funkkreis: Rechts vor links und Vogelschlag – militärische Fluglotsen berichten
www.bundeswehr.de/de/mediathek/transkription-podcast-militaerische-fluglotsen-5233032

Bundeswehr – Luftfahrtamt der Bundeswehr, Abteilung 3
www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/organisation-/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/organisation-und-struktur/abteilung-3

Bundesforstbetrieb Niedersachsen – Marine Flugplatz Nordholz: Herstellung der Sichtfreiheit für den neuen Tower – Umwandlung Waldbestand, Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls
www.uvp-portal.de/sites/default/files/2024-12/241212_UVPG-VP_Allg_Einzelfall_Nordholz_gez.pdf